Senioren-Union des CDU-Kreisverbandes Vechta

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Dinklage - Werner Schulze, Stiftungsvorstand der St. Anna-Stiftung, fesselte 54 aufmerksame Zuhörer bei der Senioren Union des CDU-Stadtverbandes Dinklage mit diesen von ihnen häufig verdrängten Themen.

Anhand der Vorlage der Niedersächsischen Ärztekammer führte Herr Schulze die Zuhörer durch den schwierigen Sachverhalt dieses so wichtigen Themas. Häufig verwies er auch auf die umfangreichere Broschüre der Deutschen Bischofskonferenz und der EKD zu diesen Themen. Dinklager Bürger können zusätzlich die kostenlosen wöchentlichen Beratungsangebote im Seniorenbüro der Stadt und in der Hospizsprechstunde wahrnehmen.

v. links: Hermann Nordmann; Hans Hoymann; Werner Schulze, Wolfgang Wilms; Helmut Hüttig; Gisbert Dödtmann; Karl Tepe; Clemens Blömerv. links: Hermann Nordmann; Hans Hoymann; Werner Schulze, Wolfgang Wilms; Helmut Hüttig; Gisbert Dödtmann; Karl Tepe; Clemens Blömer

Viele Begebenheiten aus dem Berufsalltag von Herrn Schulze machten den Zuhörern die Thematik verständlicher und regten zu persönlichen Fragen an. Allgemein empfahl er, die nach eigenem Wissen und Wollen ausgefüllten Unterlagen mit einer auf diesem Gebiet erfahrene Person (Krankenschwester, Pflegerin, Hospizkraft, Hausarzt, etc.) und dem/den Bevollmächtigten vor der Unterzeichnung zu besprechen. Auch sei es sinnvoll, die nötigen Unterlagen in einer Notfallmappe aufzubewahren. Er empfahl ergänzend die kostenlos vom Landkreis Vechta zur Verfügung gestellte Notfalldose, die zu Hause in der Kühlschranktür aufbewahrt werden sollte, damit der Rettungsdienst im Kreis Vechta sie im Notfall sofort findet. In ihr sind der Name des Bevollmächtigten, Hausarztes, der Angehörigen und der Fundort der Patientenverfügung vermerkt.

Jeder sollte mindestens diese Patientenverfügung haben. Größten Wert sollte man auf die Auswahl der Vertrauensperson legen, die bevollmächtigt wird, Entscheidungen zu treffen, wenn man selber nicht mehr dazu in der Lage ist. Diese ausgewählte Person sollte über die erforderlichen Eigenschaften verfügen und allen engsten Angehörigen bekannt sein. Darin kann man auch nach eigenen Vorstellungen und Wünschen festlegen, welche medizinischen Maßnahmen bei einer schweren Erkrankung, bei der man nicht mehr fähig ist, über sich selbst zu entscheiden,  vorgenommen werden sollen und welche nicht. An diesen festgelegten Willen sind die Vertrauensperson, Ärzte, Pflegekräfte und andere Beteiligte gebunden.

Nachdem keine Frage an Herrn Schulze unbeantwortet blieb, dankten ihm alle Zuhörer für seine sehr offenen und erhellenden Worte in dem beeindruckenden Vortrag.

Text und Fotos:  Hans Hoymann

SU-Dinklage, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung