Um die Zeit totzuschlagen!
Auf verwaisten Konten schlummern in Deutschland zwischen zwei und neun Milliarden Euro. Meldet sich binnen 30 Jahren kein Erbe, können die Banken das Geld behalten. Eine Initiative regt nun an, das Kapital für Soziales auszugeben.
Eigentlich sollte bei Geld stets klar sein, wem es gehört. Doch bei sogenanntem herrenlosem Geld ist das nicht so einfach. Oft handelt es sich um Guthaben eines verstorbenen Kontoinhabers, von dem die Angehörigen oder Erben nichts wissen. Rechtlich haben die Erben weiter Anspruch auf das kleine oder große Vermögen, doch häufig wissen sie eben nicht, dass es existiert.
Wie viel herrenloses Geld es in Deutschland gibt, scheint niemand genau zu wissen. Die Banken und Sparkassen schweigen meist darüber. Die Bundesregierung hat zuletzt 2015 bei der deutschen Kreditwirtschaft nachgefragt. Eine konkrete Antwort bekam sie nicht. Schätzungen gehen von zwei bis neun Milliarden Euro aus. Der Verein Send, der sich als Interessenverband der deutschen Sozialunternehmer bezeichnet, will nun klare Regeln für die schlafenden Milliarden. Der Send-Vorschlag beinhaltet auch ein zentrales Melderegister für das verwaiste Geld. Durch ein Register für alle Kreditinstitute würden mehr Menschen ihnen zustehendes Geld finden, argumentiert der Verein. Man hätte eine Anlaufstelle, bei der alle Banken und Sparkassen die Daten über das herrenlose Kapital hinterlegen müssen. Zudem solle die Frist von 30 Jahren auf zehn Jahre verkürzt werden. Das Geld solle dann den Berechtigten schneller zur Verfügung stehen.
Oder, wenn sich kein Erbe meldet, in soziale Projekte investiert werden. Send schlägt vor, einen Sozial-Fonds einzurichten. Vorbild Großbritannien. Dort gibt es ein Modell, welches das Kapital aus verwaisten Konten für soziale Zwecke nutzt. Seit seiner Gründung 2011 haben die Banken über eine Milliarde Pfund (1.16 Milliarden Euro) eingezahlt. Auch die Schweiz hat beim Thema verwaiste Konten im Grunde die Nase vorn im Vergleich zu Deutschland. Dort müssen die Banken und Sparkassen das unbewegte Kapital direkt dem Staat überweisen – allerdings erst nach 60 Jahren. Solange könne Sie mit dem herrenlosen Geld weiter arbeiten.
Text: Clemens Haskamp